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   VGH Bayern, 08.12.2010 - 5 ZB 10.2635   

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https://dejure.org/2010,68688
VGH Bayern, 08.12.2010 - 5 ZB 10.2635 (https://dejure.org/2010,68688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2010 - 5 ZB 10.2635 (https://dejure.org/2010,68688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 5 ZB 10.2635 (https://dejure.org/2010,68688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ein für die Restitutionsklage an sich ausgeschlossenes Beweismittel (hier: Zeugenaussage) kann nicht durch schriftliche Präsentation (eidesstattliche Versicherung) ersetzt werden;Nur nachträglich aufgefundene, nicht aber nachträglich errichtete Urkunden können als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2010 - 5 ZB 10.2635
    Auch der Umstand, dass es sich bei der eidesstattlichen Erklärung der früheren deutschen Ehefrau des Klägers nicht um eine nachträglich aufgefundene (vgl. dazu BGH vom 21.10.2004 Az. IX ZR 59/04 ), sondern um eine nachträglich errichtete Urkunde handelt, die nicht zur Durchbrechung der Rechtskraft mittels Restitutionsklage führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG vom 7.7.1999 Az. 8 B 66/99 RdNr. 7 m.w.N.; Saarländisches OLG Saarbrücken vom 12.10.2010 Az. 4 U 501/09 â?¹jurisâ?º, RdNr. 30) braucht daher hier nicht weiter erörtert zu werden.
  • BVerwG, 07.07.1999 - 8 B 66.99

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, russische Rehabilitierung,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2010 - 5 ZB 10.2635
    Auch der Umstand, dass es sich bei der eidesstattlichen Erklärung der früheren deutschen Ehefrau des Klägers nicht um eine nachträglich aufgefundene (vgl. dazu BGH vom 21.10.2004 Az. IX ZR 59/04 ), sondern um eine nachträglich errichtete Urkunde handelt, die nicht zur Durchbrechung der Rechtskraft mittels Restitutionsklage führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG vom 7.7.1999 Az. 8 B 66/99 RdNr. 7 m.w.N.; Saarländisches OLG Saarbrücken vom 12.10.2010 Az. 4 U 501/09 â?¹jurisâ?º, RdNr. 30) braucht daher hier nicht weiter erörtert zu werden.
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 501/09

    Restitutionsklage: Sitzungsprotokoll über einen nach Erlass des Urteils im

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2010 - 5 ZB 10.2635
    Auch der Umstand, dass es sich bei der eidesstattlichen Erklärung der früheren deutschen Ehefrau des Klägers nicht um eine nachträglich aufgefundene (vgl. dazu BGH vom 21.10.2004 Az. IX ZR 59/04 ), sondern um eine nachträglich errichtete Urkunde handelt, die nicht zur Durchbrechung der Rechtskraft mittels Restitutionsklage führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG vom 7.7.1999 Az. 8 B 66/99 RdNr. 7 m.w.N.; Saarländisches OLG Saarbrücken vom 12.10.2010 Az. 4 U 501/09 â?¹jurisâ?º, RdNr. 30) braucht daher hier nicht weiter erörtert zu werden.
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2010 - 5 ZB 10.2635
    Die Vorschrift des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO muss daher nach ihrem Sinn einengend dahin ausgelegt werden, dass die Restitutionsklage nicht auf eine Privaturkunde gestützt werden kann, mit der durch die schriftliche Erklärung einer als Zeuge in Betracht kommenden Person der Beweis für die Richtigkeit der in der Erklärung bekundeten Tatsache geführt werden soll (vgl. BGH vom 27. Mai 1981, Az. IV b ZR 589/80 â?¹jurisâ?º, RdNr. 15).
  • BVerwG, 11.10.2004 - 7 B 83.04

    Beweiswert schriftlicher Zeugenerklärungen; Anspruch auf Fortführung des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2010 - 5 ZB 10.2635
    Schriftstücke, die Aufzeichnungen oder Aussagen eines Dritten enthalten, können nur dann eine Urkunde im Sinne der genannten Vorschrift sein, wenn es für die Entscheidung nicht auf die Richtigkeit des Inhalts, sondern lediglich darauf ankommt, dass der Betreffende dies gesagt oder geschrieben hat (vgl. BVerwG vom 11.10.2004 Az. 7 B 83/04 â?¹jurisâ?º, RdNr. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 11 KA 69/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2010 - 5 ZB 10.2635
    Voraussetzung ist aber, dass das Schriftstück durch seinen eigenen Beweiswert einen Mangel des früheren Verfahrens offenbaren kann (vgl. Landessozialgericht NRW vom 25.4.2007 Az. L 11 KA 69/06 â?¹jurisâ?º, RdNr. 6 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 24.06.2013 - W 7 K 12.752

    Aufenthaltstitel für ehemaligen Deutschen (kein); Fristbeginn der materiellen

    Den hiergegen erhobenen Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 (5 ZB 10.2635) ab.
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